Patientenverfügung - das neue Gesetz
16.10.2009 13:22
Seit dem 1. September 2009 ist es endlich in Kraft getreten: Das umstrittene "Patientenverfügungsgesetz", das die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen sichert. Bereits im Sommer, am 18. Juni 2009, hatte der Deutsche Bundestag in einer namentlichen Abstimmung nach 6 Jahren "kontroverser Debatte" endlich mit 317 Ja-Stimmen den Gesetzesentwurf "Stünker" abgehakt und entsprechend als Paragraphen 1901a und 1904 ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Damit wurde endlich eine neue rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen geschaffen, die nun zum September 2009 in Kraft getreten sind: Patienten, deren benannte Vetretung sowie der behandelnde Arzt stehen nun in einer verbindlichen Beziehung - der Patient gibt über die Patientenverfügung eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung zu einem Zeitpunkt ab für einen zukünftigen Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. Behörden und Vereine empfehlen eine entsprechende Vorsorgemappe, eine Broschüre informiert zudem umfassend über Vorsorgemöglichkeiten. In der Broschüre werden auch Themen wie Sterbehilfe, Beispielformulare etc. behandelt.
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